Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts[1] kritisiert die von CDU/CSU und SPD Ende 2007 beschlossene verdachtslose Protokollierung der Telefon-, Handy- und Internetnutzung scharf.
Du bist ein potenzieller Terrorist! Deshalb will ich deine Daten! (Bild: Frans, cc-by-nc-sa)
Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet die Vorratsspeicherung als »eine flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist.« Die »weitreichenden« Vorratsdaten ließen »erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und persönliche Verhältnisse des Nutzers, sein soziales Umfeld und sein Bewegungsverhalten sowie in gewissem Umfang auch die Art der jeweiligen Kommunikationsinhalte zu.« Die Maßnahme weise eine »immense Breitenwirkung« auf und verzichte auf die »hinreichende Wahrscheinlichkeit« einer von den Betroffenen ausgehenden Rechtsverletzung.
Der Präsident des für Strafrecht zuständigen Bundesgerichtshofs (BGH) Prof. Dr. Klaus Tolksdorf schreibt in einer weiteren Stellungnahme[2] an das Bundesverfassungsgericht:
»Der Wertung, dass ohne die Möglichkeit der Speicherung und Erhebung der genannten Daten die Nutzung des Internets zu einem ‘rechtsfreien Raum’ würde, könnte ich mich nicht anschließen. Einzelne Bereiche sozialen Verhaltens sind nicht deshalb rechtsfreie Räume, weil von ihrer präventiven Überwachung abgesehen wird.«
[via vorratsdatenspeicherung.de]
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